Vor Antritt des Chartertörns hinterlegen Sie eine Kaution. Diese Summe entspricht dem Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung der Charteryacht. Wenn Sie Ihr Charterschiff auf einen Stein setzen oder bei einem verunglückten römisch-katholischen Anlegemanöver einen Schaden im Gelcoat verursachen, sind Teile oder gar die ganze Kaution schnell weg. Nicht zu vergessen. Der Verursacher ist nicht greifbar. Beispiel: Sie ziehen sich ein altes Fischernetz und/oder Tampen in die Schraube. Sicherlich aus Ihrer Sicht unverschuldet, aber der Verursacher ist nicht greifbar. Oder eine andere Yacht fährt Ihnen in Abwesenheit den Bugkorb krumm oder beschädigt eine Reelingsstütze. Auch in diesen Fällen wäre Ihre Kaution betroffen.
Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Kautionsversicherung – und das zu einem recht geringen Beitrag ab circa 100 Euro. Wichtig: Achten Sie beim Abschluss der Kautionsversicherung darauf, dass sie auch Diebstahl und Verlust von Dinghy und Außenborder einschließt.
Mit diesen beiden Versicherungen sind die größten finanziellen Risiken abgedeckt.
Darüber hinaus sind folgende Versicherungen eine Überlegung wert:
Wenn Sie unterwegs krank werden: Auslands-Krankenversicherung
In der EU sollte die Behandlung beim Arzt kein Thema sein: Praxen und Krankenhäuser akzeptieren die EU-weit einheitliche Krankenkarte. Anders sieht es aus, wenn Sie Fernreisen beispielsweise in die Karibik planen. Hier müssen Sie als Patient in Vorleistung treten und können die Rechnung zuhause bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Der Regelbetrag, den diese bezahlt, liegt aber manchmal niedriger als der Betrag, den Sie beim Arzt oder in Krankenhaus bezahlt haben. Hier springt die Auslandskrankenversicherung ein. Auch wenn ein Transport nach Hause nötig werden sollte, zahlt die Versicherung.
Wenn Sie den Törn nicht antreten können: Reiserücktrittsversicherung
Ein Chartertörn mit allem Drum und Dran kostet schnell mehrere tausend Euro. Wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie oder einer Ihrer engen Angehörigen erkranken, schenkt die Reiserücktrittsversicherungen Ihnen zumindest ein finanzielles Trostpflaster.
Einige Unternehmen bieten innerhalb einer Reiserücktritt auch Versicherungsschutz, wenn das Charterunternehmen Insolvenz anmeldet und Sie daher Ihren Törn nicht antreten können.